Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein wichtiges Thema im Arbeits- und Gesundheitsschutz, das besonders von Interessenvertretungen nicht vernachlässigt werden sollte. Spätestens seit dem Inkrafttreten der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) am 18 12 2008 ist die Umsetzung ein betriebliches Gestaltungsfeld. Viele Fragen der Vorsorge werden jetzt gesetzlich zusammengefasst und zum Teil neu geregelt. Im Jahr 2013 traten wesentliche Änderungen und Verbesserungen der ArbMedVV in Kraft, die in der betrieblichen Praxis jetzt deutlich mehr Aufmerksamkeit finden als die Verabschiedung der ArbMedVV Ende 2008.
Informationen zur ArbMedVV 2013 finden sich in der HBS Veröffentlichung von Eberhard Kiesche (2015): Arbeitsmedizinische Vorsorge. 2. aktualisierte Auflage, im Internet unter < https://www.boeckler.de/pdf/mbf_bvd_arbmed_vorsorge_2015.pdf und auch in Wolfhard Kohte, Die Gestaltung der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch betriebliche Mitbestimmung, Hans Böckler Stiftung Study Nr. 341. Oktober 2016 < https://www.boeckler.de/pdf/p_study_hbs_341.pdf .