Kategorie: Fehlzeitenmanagement/ Krankenrückkehrgespräche
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Der Betriebsarzt muss das Vertrauen der Beschäftigten besitzen. Von daher darf er keine Rolle im Fehhlzeitenmanagement spielen und muss zur Aufrechterhaltung seiner Schweigepflicht erhöhte Datenschutzvorkehrungen treffen. Mehr unter:

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Ulrich Faber/Eberhard Kiesche, Krankenrückkehrgespräche: Ein überholtes Fehlzeitenmanagement Obwohl das Betriebliche Eingliederungsmanagement seit gut elf Jahren gesetzlich geregelt ist, werden immer noch »disziplinierende« Krankenrückkehrgespräche (KRG)praktiziert. Im folgenden Beitrag werden verschiedene Formen von KRG erörtert und praktische Handlungsstrategien für Interessenvertretungen und betroffene Beschäftigte entwickelt. Mehr unter:

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Was BEM nicht ist: Krankenrückkehrgespräche, Fehlzeitenmanagement und Arbeitsrecht

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