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Eberhard Kiesche: 50 Jahre ASiG – ein „Grundgesetz“ im Arbeitsschutz - 320 Euro, 4 Druckseiten (S. 30-33)
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) ist in den letzten Jahrzehnten in Unternehmen und auch im Öffentlichen Dienst eine wichtige und auch ökonomisch sinnvolle Strategie zum Abbau von Belastungen, zur Gestaltung des demografischen Wandels (demographisch ist okay) und zur Förderung der Gesundheit und Motivation der Beschäftigten. Hiervon zeugen interessante Betriebs- und Dienstvereinbarungen als Rahmenvereinbarungen zum BGM. Im Folgenden werden wichtige Eckpunkte eienr Vereinbarung zum BGM diskutiert.
Die Digitalisierung verändert die Arbeitsorganisation, die Arbeitsmittel sowie deren Funktionalität. Damit beim Einsatz neuer technischer Systeme die Gesundheits- prävention nicht auf der Strecke bleibt, ist Mitbestimmung gefragt.
Zum Betriebliche Gesundheitsmanagement (BHGM - BGM) gehören der gut aufgestellte Arbeits- und Gesundheitsschutz, eine präventive Arbeitsgestaltung und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Das BGM ist das gemeinsame Dach dieser Bausteine, oftmals in Betriebs- und Dienstvereinbarungen geregelt. Der Autor Eberhard Kiesche hat entsprechende Betriebsvereinbarungen für die Hans-Böckler-Stiftung untersucht. Seine Ergebnisse fasst er in diesem Beitrag für die Zeitschrift „Gute Arbeit“ in Thesen zusammen (Stand 10/2013).
Seit dem 1.1.2011 ist die neue DGUV V2 in Kraft. Sie regelt die Einsatzzeiten der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ganz neu. Welchen Nutzen bringt die DGUV V2 für Interessenvertretungen und Beschäftigte?
