Begriff | Definition |
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Arbeitsmedizinische Vorsorge | Arbeitsmedizinische Vorsorge ist individualisierte nachrangige Prävention und ergänzt technische und organisatorische Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Sie ist in der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV 2008) geregelt, die Ende 2013 novelliert worden ist |
Belastung | Belastung ist die Gesamtheit der äußeren Bedingungen und Anforderungen im Arbeitssystem, die physisch und/oder psychisch auf eine Person einwirken. |
Belastungs- und Beanspruchungskonzept | Belastungs- und Beanspruchungskonzept: Beanspruchung ist die Auswirkung der Belastung auf eine Person in Abhängigkeit von ihren individuellen Eigenschaften und Fähigkeiten sowie den jeweils spezifischen Arbeitsumfeldbedingungen (Belastungskombinationen und Wechselwirkungen). |
Besondere Arten von Daten | Besondere Arten von Daten personenbezogener Daten sind nach § 3 Abs. 9 BDSG Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. |
Betriebliche Gesundheitsförderung | Betriebliche Gesundheitsförderung: Umfasst insbesondere die Verhaltens- und Verhältnisprävention, den Abbau von Belastungen am Arbeitsplatz sowie die Stärkung der Selbstbestimmung durch die Förderung eines Gesundheitsbewusstseins. Betriebliche Gesundheitsförderung wird allgemein verstanden als Bereitstellung ganz überwiegend verhaltensorientierter Angebote zu Bewegung, Ernährung oder Stressbewältigung. |
Betriebliche Gesundheitspolitik | Legt die Ziele zum Schutz und zur Förderung von Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter fest, dass dabei zur Anwendung kommende Verständnis von Gesundheit und die angenommenen Wechselwirkungen. Als Teil der Unternehmenspolitik muss sie den Unternehmenszielen ebenso dienen wie dem Wohlbefinden und der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Sie legt Entscheidungswege, Zuständigkeiten und Ressourcenverbrauch fest sowie den notwendigen Qualifizierungsbedarf und beauftragt ein zentrales Gremium mit der operativen Arbeit in Richtung gesunde Organisation. |
Betriebliches Gesundheitsmanagement | Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM): Die Entwicklung betrieblicher Rahmenbedingungen, betrieblicher Strukturen und Prozesse, die die gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeit und Organisation und die Befähigung zum gesundheitsfördernden Verhalten der Mitarbeiter zum Ziel haben. |
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) | Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wird im § 84 Abs. 2 SGB (Sozialgesetzbuch)n IX als eine gemeinsame Klärung von Möglichkeiten beschrieben, wie die Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten möglichst überwunden werden, mit welchen Leistungen und Hilfen erneute Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Damit stehen im BEM zunächst die Überwindung aktueller Arbeitsunfähigkeit und die Prävention gegenüber künftiger Arbeitsunfähigkeit im Vordergrund. Beides kann und soll auch zu einer Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses beitragen. BEM kann vor allem zur Evaluierung und Aktualisierung der im Betrieb vorhandenen Gefährdungsbeurteilung genutzt werden, dient damit zumindest mittelbar dem Gesundheitsschutz und ist als eine Vorschrift des öffentlich-rechtlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG zu werten. |
Eingliederung | Eingliederung ist der Einsatz der Beschäftigten gemäß ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten. |
Evaluation | Zielt z. B. im BGM auf die Überprüfung der Ergebnisqualität, d.h. die Erfassung des Ausmaßes, in dem die angestrebten BGM-Ziele erreicht wurden (Ergebnisqualität), und auf die Überprüfung von Standards als Voraussetzung für gute Qualität (Struktur- und Prozessqualität). |
Gefahr | Eine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf zu einem Schaden führt, wofür eine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung gefordert wird. |
Gefährdung | Eine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf zu einem Schaden führt, wofür eine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung gefordert wird. |
Gefährdung | Lässt allein die Möglichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines Schadens genügen, ohne dass bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit gestellt werden. |
Gesundheit | Fähigkeit zur Problemlösung und Gefühlsregulierung, durch die ein positives seelisches und körperliches Befinden – insbesondere ein positives Selbstwertgefühl – und ein unterstützendes Netzwerk sozialer Beziehungen erhalten oder wieder hergestellt wird. |
Gesundheitsdaten | Gesundheitsdaten betreffen nicht allein negative Abweichungen vom Normalzustand, sondern jede auch positive Aussage zur gesundheitlichen Verfassung einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Krankheitsdaten bzw. medizinische Daten sind nur ein Teil der Gesundheitsdaten. |
Gesamtes Arbeitsschutzrecht
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Gesamtes Arbeitsschutzrecht
Arbeitsschutz | Arbeitszeit Arbeitssicherheit | Arbeitswissenschaft Handkommentar Herausgegeben von Prof. Dr. Wolfhard Kohte, RA Dr. Ulrich Faber und RAin Prof. Dr. Dörte Busch, FAinMedR 3. Auflage 2023, 1.755 S., geb., 159,– € ISBN 978-3-8487-7049-6 |
Umfassend. Praxisnah. Kompakt.Der Handkommentar zum gesamten Arbeitsschutzrecht ist einzigartig: Er kommentiert alle wesentlichen Gesetze und Verordnungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz in einem Band, setzt sie in Bezug, verknüpft die Normen mit neusten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und bezieht dabei auch straf-, verwaltungs- und sozialrechtliche Aspekte mit ein. Die Neuauflage Topaktuell und vollständig überarbeitet, vollzieht die 3. Auf- lage die jüngsten Entwicklungen nach:
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Das Autorenteam vereint betriebliche, behördliche, anwalt- liche und verbandliche Praxis, Wissenschaft sowie Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit: |