Rechtsanwälte

Johannes Hentschel, Jan Scholand und das Team sind auf dem Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrecht tätig und vertreten hier konsequent und kompetent Arbeitnehmer*innen und Arbeitnehmervertretungen beratend und gutachterlich sowie bundesweit vor allen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit. Der Tätigkeitsbereich der Kanzlei deckt die gesamte Bandbreite arbeitsrechtlicher Themen ab. So ist die Kanzlei sowohl rechtsgestaltend (Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen) als auch in Streitverfahren (Klage- und Beschlussverfahren) für ihre Mandant*innen umfassend tätig. Aufgrund der langjährigen Erfahrung in allen Bereichen des Arbeitsrechtes und regelmäßiger Fortbildungen sind die Rechtsanwälte der Kanzlei imstande, die Belange ihrer Mandant*innen in jeder Hinsicht umfassend erfolgreich zu vertreten. Neben bundesweiter Referententätigkeit unserer Rechtsanwälte in arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Themen bietet die Kanzlei regelmäßig individual- und kollektivrechtliche Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen an. Mehr unter: https://www.kanzlei-hentschel.de/team/rechtsanwaelte/

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