Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als Rechtspflicht Das Betriebliche Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX ist seit 2004 in vielen Unternehmen, Verwaltungen und Dienstleistungsorganisationen eingeführt und kommt jetzt aktuell in eine Phase, in der die verantwortlichen Akteure vor Ort die Qualität ihres Verfahrens überprüfen und verbessern wollen. Hierfür haben in den letzten Jahren die Arbeitsgerichte Hilfestellung geleistet. Insbesondere das Bundesarbeitsgericht formuliert seit 2009 Anforderungen an ein rechtskonformes bzw. ordnungsgemäßes BEM. In diesem Sinne kann durchaus von einer Qualitätsinitiative des Bundesarbeitsgerichts die Rede sein.

 

Nähere Informationen:

http://www.BPUVZdigital.de/BPUVZ.07.2013.410 

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