Zum Betriebliche Gesundheitsmanagement (BHGM - BGM) gehören der gut aufgestellte Arbeits- und Gesundheitsschutz, eine präventive Arbeitsgestaltung und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Das BGM ist das gemeinsame Dach dieser Bausteine, oftmals in Betriebs- und Dienstvereinbarungen geregelt. Der Autor Eberhard Kiesche hat entsprechende Betriebsvereinbarungen für die Hans-Böckler-Stiftung untersucht. Seine Ergebnisse fasst er in diesem Beitrag für die Zeitschrift „Gute Arbeit“ in Thesen zusammen (Stand 10/2013).
Der betriebliche Gesundheitsbericht ist ein wichtiges Instrument des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) für die Diagnosephase. Krankenkassen bieten Betrieben oftmals bei der Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (als Service: hier streichen)einen betrieblichen Gesundheitsbericht (als Service) an. Dies ist ein anonymisierter standardisierter Bericht, der für den Betrieb gesundheits- und krankheitsbezogene Daten analysiert und Auffälligkeiten in bestimmten Abteilungen und Bereichen analysiert. Der Gesundheitsbericht setzt also am Fehlzeitengeschehen an.
Die Digitalisierung verändert die Arbeitsorganisation, die Arbeitsmittel sowie deren Funktionalität. Damit beim Einsatz neuer technischer Systeme die Gesundheits- prävention nicht auf der Strecke bleibt, ist Mitbestimmung gefragt.
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) ist in den letzten Jahrzehnten in Unternehmen und auch im Öffentlichen Dienst eine wichtige und auch ökonomisch sinnvolle Strategie zum Abbau von Belastungen, zur Gestaltung des demografischen Wandels (demographisch ist okay) und zur Förderung der Gesundheit und Motivation der Beschäftigten. Hiervon zeugen interessante Betriebs- und Dienstvereinbarungen als Rahmenvereinbarungen zum BGM. Im Folgenden werden wichtige Eckpunkte eienr Vereinbarung zum BGM diskutiert. Besser einer
Eberhard Kiesche: 50 Jahre ASiG – ein „Grundgesetz“ im Arbeitsschutz - 320 Euro, 4 Druckseiten (S. 30-33)