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Mitbestimmung und Initiativ- recht bei der Zeiterfassung
In der letzten Zeit werden die Stimmen immer zahlreicher, die dem Betriebsrat auch ein Initiativrecht für die Einführung einer technischen Kontrolleinrichtung wie z.B. der elektronischen Zeiterfassung zusprechen. Diese Fragen der Mitbestimmung und des Initiativrechts bei der E-Zeiterfassung behandeln Kiesche und Wilke schon in ihrem Beitrag für die CuA in 4/2008, S. 19 ff.
Erstelldatum
Donnerstag, 10. Juli 2014 12:05
Änderungsdatum
Donnerstag, 10. Juli 2014 12:05
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(4/2008)
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