Die schnelle Verbreitung des Corona-Virus wirft auch Fragen für Betriebsräte auf. 2010 gab es die schon einmal die Befürchtung, dass es mit der Schweingrippe zu einer Pandemie kommt.
Im folgenden Beitrag ist eine Checkliste zur Prävention bei einer Pandemie eingearbeitet. Mehr unter:
Lehren aus der Corona-Pandemie für den Arbeitsschutz: Ein Zwischenfazit
Die Coronakrise ist nach wie vor die Stunde des Arbeitsschutzes. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt seit 1996. Jetzt gewinnt in der Pandemie der Arbeitsschutz wieder große Bedeutung, gerade wenn in der 2. Welle von Corona ein genereller Lockdown verhindert werden soll. Besonders die Politik legt im Rahmen der Coronabekämpfung Wert auf Arbeitsschutz, damit die Wirtschaft weiter offenbleiben kann. Hierzu wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.04.2020 ein SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht und inzwischen auch eine Corona-Arbeitsschutz-Regel. Es herrscht allseits Einigkeit: Es geht in der Wirtschaft nicht ohne Arbeitsschutz bzw. Infektionsschutz. Der Arbeitsschutz muss zudem erkennbare Defizite aufarbeiten und flexibel Antworten auf die Herausforderungen in der Pandemie geben können. Mehr unter:
Zu Beginn der Corona-Pandemie wurde die Corona-Warn-App heftig diskutiert und wiederholt kritisiert. Inzwischen wird die Corona-Warn-App der Bundesregierung mit Ausnahme einzelner Stimmen weitgehend geschätzt. Auch betriebliche Pandemieschutz müssen datenschutzkonform gestaltet werden. Es darf kein faktischer Zwang zur (betrieblichen) Nutzung der Corona-Warn-App entstehen und das Prinzip der Freiwilligkeit aushöhlen. Das würde auch die Akzeptanz in der Bevölkerung schaden. Sinnvoll ist die freiwillige Nutzung durch die Beschäftigten im Betrieb, wenn sie das private Smartphone mit sich führen und die App heruntergeladen haben. Auch eine Empfehlung des Arbeitgebers zur Nutzung der Corona-Warn-App ist akzeptabel und mitbestimmungspflichtig. Die immer wiederkehrende Kritik des Datenschutzes in Deutschland, die stets im Zusammenhang mit der Kritik an der Corona-Warn-App in vielen Medien erfolgt, ist schädlich. Datenschutz sichert die Grundrechte der Bürger und Beschäftigten. Die App der Bundesregierung ist ein gelungenes Beispiel für verwirklichten Datenschutz auch in Pandemiezeiten. Auch weitere geplante Funktionen der App werden auf breite Akzeptanz und verstärkte freiwillige Nutzung in der Bevölkerung stoßen. Pandemieschutz geht nur mit Datenschutz. Mehr unter: