Lehren aus der Corona-Pandemie für den Arbeitsschutz: Ein Zwischenfazit
Die Coronakrise ist nach wie vor die Stunde des Arbeitsschutzes. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt seit 1996. Jetzt gewinnt in der Pandemie der Arbeitsschutz wieder große Bedeutung, gerade wenn in der 2. Welle von Corona ein genereller Lockdown verhindert werden soll. Besonders die Politik legt im Rahmen der Coronabekämpfung Wert auf Arbeitsschutz, damit die Wirtschaft weiter offenbleiben kann. Hierzu wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.04.2020 ein SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht und inzwischen auch eine Corona-Arbeitsschutz-Regel. Es herrscht allseits Einigkeit: Es geht in der Wirtschaft nicht ohne Arbeitsschutz bzw. Infektionsschutz. Der Arbeitsschutz muss zudem erkennbare Defizite aufarbeiten und flexibel Antworten auf die Herausforderungen in der Pandemie geben können. Mehr unter: