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GPs, digitales Flottenmanagement und Telematik – der Chef fährt mit!
Der Markt für Navigationsgeräte boomt im Firmenbereich. So werden verstärkt Navigationssysteme für Betriebe angeboten, die Firmenwagen mit Hilfe eines Flottenmanagementsorten, koordinieren und überwachen sollen. Der Einsatz von GPS wirft allerdings viele arbeits- und datenschutzrechtliche Fragen auf. Wie weit müssen sich Arbeitnehmer einer lückenlosen oder sogar einer heimlichen Überwachung ihrer Reisezeiten und Aktivitäten außerhalb der Firma unterziehen? Im Folgenden (Stand 7/2009) wird die Technik dargestellt und rechtliche Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen erörtert. Außerdem wird ein Praxisbeispiel für eine Betriebsvereinbarung „Flottenmanagement“ vorgestellt.
Erstelldatum
Samstag, 07. November 2015 17:12
Änderungsdatum
Donnerstag, 20. Dezember 2018 11:32
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CuA 07/2009
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