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Datenschutz im Betriebsrat
Der Betriebsrat sollte auch beim Datenschutzrecht Vorbild sein: Zum einen hat er die Beschäftigten davor zu schützen, dass mit ihren Daten Schindluder getrieben wird, zum anderen muss auch er datenschutzrechtliche Bestimmungen bei den ihm anvertrauten Daten einhalten. Der folgende Beitrag zeigt aktuelle Rechtsprechung und einen Weg für Betriebsratsgremien auf, wie sie ein Datenschutzkonzept entwickeln und der Belegschaft, dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten und der Aufsichtsbehörde verdeutlichen können.
Erstelldatum
Montag, 27. März 2017 11:44
Änderungsdatum
Donnerstag, 20. Dezember 2018 11:31
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1/2017
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3.99 MB
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