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So funktioniert die Folgenabschätzung
Die Datenschutzgrundverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt und auch mit einem neuen BDSG den Rahmen für den Beschäftigtendatenschutz bildet, verlangt von den Verantwortlichen eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA). Diese löst die Vorabkontrolle im BDSG-alt ab.
Erstelldatum
Donnerstag, 08. Juni 2017 12:52
Änderungsdatum
Donnerstag, 20. Dezember 2018 11:30
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CuA 2/2017
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