Download-Details

Datenschutzfolgenabschätzung für Pers Datenschutzfolgenabschätzung für Personal Beliebt

Die Datenschutzfolgenabschätzung ist neu  und jetzt in Art. 35 DS-GVO geregelt. Sie dient dazu, bei Verarbeitungen personenbezogener Daten der Betroffenen hohe Risiken abzuschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen zum Schutze der Grundrechte zu entwickeln. In Art. 35 DS-GVO finden sich ein paar Beispiele, in welchen Fällen eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist, wie bspw. bei einer umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten (Art. 35 Abs. 3 b DSGVO) und einer umfangreichen Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche (Art. 35 Abs. 3 c DSGVO).

Die Aufsichtsbehörden werden in Art. 35 Abs. 4 S. 1 DSGVO jedoch verpflichtet, Listen von Verarbeitungsvorgängen (Positivliste)  zu veröffentlichen, für die eine DSFA durchzuführen ist. Inzwischen haben auch erste Aufsichtsbehörden erste Positivlisten entwickelt https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/DSFA%20Muss-Liste%20für%20den%20nicht-öffentlicher%20Bereich-HmbBfDI%20Version%201.0%20%28Entwurf%29.pdf

Information
Erstelldatum Freitag, 08. Juni 2018 09:23
Änderungsdatum Mittwoch, 11. November 2020 12:06
Version
Dateigröße 1.89 MB
Erstellt von Super User
Geändert von Super User
Downloads 592
Lizenz
Preis
Wir benutzen Cookies
Wir nutzen ein Funktionale Cookies (Session Cookie) auf unserer Website. Sie können selbst entscheiden, ob Sie das Cookies zulassen möchten.