Download-Details

Anti-Fraud-Manage Anti-Fraud-Management Beliebt

Im Folgenden ist ausgeführt, weshalb Betrug und Untreue von Arbeitgebern nur gemeinsam mit Interessenvertretern und Datenschutzbeauftragten beizukommen ist, welche präventiven und repressiven Methoden der Compliance zur Bekämpfung von Straftaten im Beschäftigungsverhältnis (siehe § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG) zulässig sind und dass eine permanente, anlasslose Rasterfahndung durch Arbeitgeber am Arbeitsplatz unverhältnismäßig ist und ein Verstoß gegen Datenschutz bedeutet. Wesentlich wird dabei aufgezeigt, wie eine vom BAG und § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung dabei ablaufen kann.Download
Information
Erstelldatum Montag, 19. Mai 2014 08:34
Änderungsdatum Mittwoch, 30. Juli 2014 19:51
Version (01/2014)
Dateigröße 265.6 KB
Erstellt von Super User
Geändert von Super User
Downloads 717
Lizenz
Preis
Wir benutzen Cookies
Wir nutzen ein Funktionale Cookies (Session Cookie) auf unserer Website. Sie können selbst entscheiden, ob Sie das Cookies zulassen möchten.