Download-Details
Anti-Fraud-Management
Im Folgenden ist ausgeführt, weshalb Betrug und Untreue von Arbeitgebern nur gemeinsam mit Interessenvertretern und Datenschutzbeauftragten beizukommen ist, welche präventiven und repressiven Methoden der Compliance zur Bekämpfung von Straftaten im Beschäftigungsverhältnis (siehe § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG) zulässig sind und dass eine permanente, anlasslose Rasterfahndung durch Arbeitgeber am Arbeitsplatz unverhältnismäßig ist und ein Verstoß gegen Datenschutz bedeutet. Wesentlich wird dabei aufgezeigt, wie eine vom BAG und § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung dabei ablaufen kann.Download
Erstelldatum
Montag, 19. Mai 2014 08:34
Änderungsdatum
Mittwoch, 30. Juli 2014 19:51
Version
(01/2014)
Dateigröße
265.6 KB
Erstellt von
Super User
Geändert von
Super User
Downloads
717
Lizenz
Preis