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BAG zum Betriebsrat-Online-Zugriff
Zum Onlinelesezugriff des Gesamtbetriebsrats auf Dateien mit personenbezogenen Arbeitnehmerdaten hat sich in 2011 das Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.8.2011 – 1 ABR 22/10, Vorinstanzen: ArbG Bamberg, LAG Nürnberg, geäußert und einen Anspruch aus § 80 Abs. 2 BetrVG für den Betriebsrat auf einen Online-Zugriff auf das betriebliche IT-System abgelehnt. Betriebsräte sollten diese wichtige Entscheidung kennen. Das BAG stellt dabei auch fest, dass der Gesamtbetriebsrat nicht Träger des Überwachungsrechts aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ist.
Erstelldatum
Dienstag, 20. Mai 2014 16:03
Änderungsdatum
Dienstag, 20. Mai 2014 16:03
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(Stand 5/2012)
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