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Personaldatenverarbeitung einmal an Personaldatenverarbeitung einmal anders Beliebt

Wilke/Kiesche, Personaldatenverarbeitung einmal anders, in: AiB 6/2013, S. 368-371: Betriebsräte sind als Teil der verantwortlichen Stelle dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unterworfen und müssen datenschutzrechtliche Anforderungen bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Beschäftigtendaten im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung beachten. Ansonsten drohen unangenehme Konsequenzen.
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Erstelldatum Mittwoch, 11. Juni 2014 20:38
Änderungsdatum Mittwoch, 11. Juni 2014 20:44
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