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Zeitwirtschaftsdaten für die Belegschaftsvertretung
Einerseits sind moderne Zeitwirtschaftssysteme technische Kontrolleinrichtungen. Weitreichende Verhaltenskontrolle mit solchen Systemen ist möglich. Andererseits sind genau diese technischen Möglichkeiten, Daten zur Arbeitszeit aufzubereiten, eine echte Chance für eine Belegschaftsvertretung. Aktuelle „Kennzahlen“ könnten im Rahmen der vielfältigen Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte zur Arbeitszeitgestaltung z. B. nach § 87 betrVG eine Hilfe darstellen. Voraussetzung ist „Anonymisierung“. Der Beitrag berücksichtigt noch nicht den neuen § 32 BDSG in 2009. Mehr unter:
Erstelldatum
Donnerstag, 10. Juli 2014 12:10
Änderungsdatum
Donnerstag, 05. November 2015 08:01
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