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Vereinbarungen zum Schutz von Beschäftigtendaten
Betriebs- und Personalräte stehen oft vor der Frage, welche Inhalte eine IKT-Vereinbarung (IKT - Informations- und Kommunikationstechniken) zum Arbeitnehmerdatenschutz aufweisen sollte, um die Rechte der Beschäftigten und ihrer Vertretungen zu stärken. Grundsätzlich bedarf das Verwenden von Personendaten im Arbeitsverhältnis der Erlaubnis, entweder durch ein Gesetz, eine (im Arbeitsverhältnis fragwürdige) Einwilligung des Betroffenen oder eine andere vorrangige Rechtsvorschrift – wie eben eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung. Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben dabei zu beachten und welche arbeitsrechtlichen Klippen zu umschiffen sind, erläutert nachfolgende Artikel aus 6/2014. Mehr:
Erstelldatum
Montag, 17. November 2014 09:02
Änderungsdatum
Montag, 17. November 2014 09:08
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