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BEM_aib_12-2010_Weiterbildung_EK
Qualifizierungsmöglichkeiten für Beschäftigte, die schwerbehindert, gleichgestellt, behindert oder von Behinderungen bedroht sind, gewinnen im Rahmen des BEM gemäß § 84 Abs. 2 SAGB IX immer stärker an Bedeutung, besonders im Eingliederungsgespräch bei der Entwicklung eines Maßnahmenplans für die betroffenen Beschäftigten, mit deren Zustimmung und Teilhabe. Der folgende Beitrag kann als Checkliste für Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen genutzt werden, um eigene Weiterbildungsvorschläge am „Runden Tisch des BEM“ zu entwickeln.
Erstelldatum
Freitag, 07. März 2014 07:42
Änderungsdatum
Dienstag, 20. Mai 2014 16:09
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12-2010
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