Zu Beginn der Corona-Pandemie wurde die Corona-Warn-App heftig diskutiert und wiederholt kritisiert. Inzwischen wird die Corona-Warn-App der Bundesregierung mit Ausnahme einzelner Stimmen weitgehend geschätzt. Auch betriebliche Pandemieschutz müssen datenschutzkonform gestaltet werden. Es darf kein faktischer Zwang zur (betrieblichen) Nutzung der Corona-Warn-App entstehen und das Prinzip der Freiwilligkeit aushöhlen. Das würde auch die Akzeptanz in der Bevölkerung schaden. Sinnvoll ist die freiwillige Nutzung durch die Beschäftigten im Betrieb, wenn sie das private Smartphone mit sich führen und die App heruntergeladen haben. Auch eine Empfehlung des Arbeitgebers zur Nutzung der Corona-Warn-App ist akzeptabel und mitbestimmungspflichtig. Die immer wiederkehrende Kritik des Datenschutzes in Deutschland, die stets im Zusammenhang mit der Kritik an der Corona-Warn-App in vielen Medien erfolgt, ist schädlich. Datenschutz sichert die Grundrechte der Bürger und Beschäftigten. Die App der Bundesregierung ist ein gelungenes Beispiel für verwirklichten Datenschutz auch in Pandemiezeiten. Auch weitere geplante Funktionen der App werden auf breite Akzeptanz und verstärkte freiwillige Nutzung in der Bevölkerung stoßen. Pandemieschutz geht nur mit Datenschutz. Mehr unter: